Rechtsprechung
VGH Bayern, 03.07.2015 - 11 CS 15.1030 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Führens eines Kfz im Straßenverkehr nach Cannabiskonsum
- rewis.io
THC, FeV, Marihuana, Cannabiskonsum, Landesanwaltschaft, Jugendgerichtsgesetz, Sofortvollzug, Fahreignung, Rechtsquelle, Verkehrskontrolle, Vollziehbarkeit, Ausfallerscheinung, Trunkenheit, BAK, ohne mündliche Verhandlung, Blutprobe, Befund, Konsum
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Führens eines Kfz im Straßenverkehr nach Cannabiskonsum
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 21.04.2015 - W 6 S 15.248
- VGH Bayern, 03.07.2015 - 11 CS 15.1030
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 23.10.2014 - 3 C 3.13
Cannabis; gelegentlicher Konsum von Cannabis; gelegentliche Einnahme von …
Auszug aus VGH Bayern, 03.07.2015 - 11 CS 15.1030
Der Antragsteller hat nach seinen Einlassungen vom 30. März 2014 gegenüber der Polizei und vom 5. August 2014 gegenüber dem Amtsgericht Gemünden a. Main mehrfach und damit zumindest gelegentlich (vgl. BVerwG, U.v. 23.10.2014 - 3 C 3.13 - NZV 2015, 256 Rn. 20 ff.) Cannabis konsumiert.Der bei der Blutprobe festgestellte THC-COOH-Wert von 328 ng/ml lässt dem Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Bonn vom 19. März 2014 zufolge sogar auf regelmäßigen bzw. gewohnheitsmäßigen Konsum schließen, was auch unabhängig von der Frage des Trennungsvermögens den Rückschluss auf die fehlende Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen und damit die Entziehung der Fahrerlaubnis ohne Anordnung der Beibringung eines Fahreignungsgutachtens rechtfertigen würde (§ 3 Abs. 1 Satz 1 StVG, § 11 Abs. 1 Satz 2, Abs. 7 § 46 Abs. 1 Satz 1 und 2 i.V.m. Anlage 4 Nr. 9.2.1 FeV; vgl. auch BVerwG, U.v. 23.10.2014 a.a.O. Rn. 18).
- VGH Bayern, 09.05.2005 - 11 CS 04.2526
behauptete Wiedererlangung der Fahreignung während des Entziehungsverfahrens; …
Auszug aus VGH Bayern, 03.07.2015 - 11 CS 15.1030
Im Übrigen würde bei nur gelegentlicher Einnahme von Cannabis statt einer vollständigen Abstinenz auch der nachgewiesene Übergang zu einem mit den Anforderungen der Nummer 9.2.2 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung vereinbaren Konsumverhalten genügen (BayVGH, B.v. 9.5.2005 - 11 CS 04.2526 - juris Rn. 22).Da der Antragsteller - die Richtigkeit dieser Behauptung trotz der hieran bestehenden erheblichen Zweifel unterstellt - hierdurch die Fahreignung wieder erlangt haben könnte, wird die Widerspruchsbehörde im Hinblick auf die entsprechend heranzuziehende Regelung in Anlage 4 Nr. 9.5 FeV und den nunmehrigen Ablauf der sog. verfahrensrechtlichen Einjahresfrist durch Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens mit dem entsprechenden Drogenkontrollprogramm zu überprüfen haben, ob die Abstinenzbehauptung zutrifft und ein hinreichend gefestigter Einstellungs- und Verhaltenswandel vorliegt (vgl. BayVGH, B.v. 9.5.2005 a.a.O. Rn. 27).
- BGH, 14.01.2015 - 1 StR 302/13
BGH setzt Grenzwert der nicht geringen Menge für einige synthetische Cannabinoide …
Auszug aus VGH Bayern, 03.07.2015 - 11 CS 15.1030
Gleiches gilt für die am 3. Mai 2014 gefundene Kräutermischung "Ninja", die der Antragsteller nach seinen Angaben im Internet für einen Preis von 15,- bis 20,- Euro pro Gramm erworben hat, was darauf schließen lässt, dass sie neben Kräutern auch andere Substanzen mit unkalkulierbarer Wirkung enthält (vgl. zu den sog. "Legal Highs" auch den Bericht der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, http://www.drogenbeauftragte.de/drogen-und-sucht/illegale-drogen/heroin-und-andere-drogen/neue-psychoaktive-substanzen.html und die Online-Plattform https://legal-high-inhaltsstoffe.de sowie BGH, U.v. 14.1.2015 - 1 StR 302/13 - juris zur Strafbarkeit des Handels mit Kräutermischungen, die synthetische Cannabinoide enthalten).
- VG München, 23.02.2016 - M 26 S 15.5609
Verwertung eines MPU Gutachtens
Eine Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung von Anfechtungsrechtsbehelfen gegen den für sofort vollziehbar erklärten Entzug einer Fahrerlaubnis wird deshalb in der Regel nur dann in Betracht kommen, wenn hinreichend gewichtige Gründe dafür sprechen, dass das von dem Betroffenen ausgehende Gefahrenpotential nicht nennenswert über dem des Durchschnitts aller motorisierten Verkehrsteilnehmer liegt (BayVGH, B.v. 3.7.2015 - 11 CS 15.1030 - juris). - VG München, 07.08.2015 - M 6b S 15.2425
Fahrerlaubnisentziehung, Herzrhythmusstörungen, Kraftfahreignung, …
Eine Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung von Anfechtungsrechtsbehelfen gegen den für sofort vollziehbar erklärten Entzug einer Fahrerlaubnis wird deshalb in der Regel nur dann in Betracht kommen, wenn hinreichend gewichtige Gründe dafür sprechen, dass das von dem Betroffenen ausgehende Gefahrenpotential nicht nennenswert über dem des Durchschnitts aller motorisierten Verkehrsteilnehmer liegt (BayVGH, B.v. 3.7.2015 - 11 CS 15.1030 - juris).